Quelle: http://www.badische-zeitung.de/rust/aut ... 68867.htmlBetrunkener rast in Narrengruppe – vier Verletzte in Rust
Ein schlimmes Ende hat das Jubiläum der Narrenzunft Hanfrözi in Rust genommen: Ein Auto raste in eine Personengruppe, die gerade von dem Umzug kam. Vier Menschen wurden verletzt.
Der schwere Unfall ereignete sich am Sonntagnachmittag um kurz vor 17 Uhr. Nach Angaben der Polizei verlor der Fahrer eines Opels in der Hausener Straße die Kontrolle über seinen Wagen, kam nach rechts von der Straße ab, prallte auf zwei geparkte Fahrzeuge und kollidierte am rechten Fahrbahnrand mit den vier Fußgängern, die als Mitglieder einer Narrenzunft aus dem Raum Singen auf dem Weg vom Umzug zurück zu ihrem Bus waren. Sie hatten keine Chance, dem auto auszuweichen. Der Unfallverursacher flüchtete zunächst.
Unfallverursacher flüchtet – und kehrt an Unglücksort zurück
Zwei der verletzten Passanten wurden aufgrund ihrer schweren Verletzungen mit einem Rettungshubschrauber und einem Rettungswagen ins Universitätsklinikum Freiburg gebracht. Nach Polizeiangaben vom Montagvormittag sind sie mittlerweile außer Lebensgefahr, müssen aber mit schwesten Verletzung im Krankenhaus bleiben. Zwei weitere Menschen wurden nach erster medizinischer Versorgung vor Ort ins Ortenauklinikum Lahr eingeliefert, konnten aber noch am Abend den Heimweg in Richtung Singen antreten.
Noch im Verlauf der Rettungsmaßnahmen kehrte der 20-jährige Unfallverursacher aus dem Raum Mahlberg zur Unglücksstelle zurück und räumte ein, den Unfall verursacht zu haben.
Wie die Ermittlungen ergaben, war der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unglücks deutlich alkoholisiert und ebenfalls auf dem Heimweg von einer Fastnachtsveranstaltung in Rust. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von deutlich über 1 Promille. An den am Straßenrand geparkten und vom Unfallverursacher gerammten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von etwa 3000 Euro. Gegen den Unfallverursacher wurden Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
LG
Erik