Mindestalter bei THN3
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DaJonny
- Board-User
- Beiträge: 63
- Registriert: 14.04.2009
- Name: Jonas
- Wohnort: Emmendingen
Okay.. ich werde jetzt sehen.. vielleicht geht jemand meiner erziehungsberechtigten mit..
Naja.. Sorry, dass ich vorher so eingeschnappt war..
Naja.. Sorry, dass ich vorher so eingeschnappt war..
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Dari
Es ist nunmal schwer etwas zu akzeptieren was
man so gern will Ist schon OK, ist halt alles
auch bisschen kompliziert...
man so gern will Ist schon OK, ist halt alles
auch bisschen kompliziert...
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DaJonny
- Board-User
- Beiträge: 63
- Registriert: 14.04.2009
- Name: Jonas
- Wohnort: Emmendingen
Ja schon..
Allerdings finde ich nach wie vor,
Das man eine klare Altersangabe schreiben sollte..
Aber wills jetzt nicht mehr vertiefen..^^
Allerdings finde ich nach wie vor,
Das man eine klare Altersangabe schreiben sollte..
Aber wills jetzt nicht mehr vertiefen..^^
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DarkUser089
- Board-Stammgast
- Beiträge: 555
- Registriert: 22.05.2005
- Wohnort: Visp - Schweiz
Du wiedersprichst dir selber.Dari hat geschrieben:Du versuchst dir das ganze ziemlich schön
zu reden, kann das sein? Du suchst nach
irgendeinem Ausweg aus der ganzen Sache
so dass du doch völligst legal dahin kannst.
Nein, ein Mindestalter gibt es laut dem Park
nicht. Muss der Park denn jetzt wirklich auch
auf die gesetzliche Lage hinweisen?
Ihr könnt ja ruhig hingehen. Und wenn ihr ohne
zu kontrollieren reingekommen seit und vielleicht
sogar noch an Alkohol dran gekommen seit
ohne eine weitere Kontrolle dann seit ihr richtig
Cool!
Er will rein, es gibt kein Mindestalter von den THN aus gesehen. Also ist es frei zugänglich BIS 22.00. Wieso sollte er also nicht reinkommen? Er musste gesetzlich nur halt um 22.00 wieder gehen. Aber rein kann er weil der Park kein Alter vorschreibt.
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DaJonny
- Board-User
- Beiträge: 63
- Registriert: 14.04.2009
- Name: Jonas
- Wohnort: Emmendingen
Jetzt bin ich komplett verwirrt.. xD
Also dürfen die einen erst ab 22.00 Uhr heimschicken?
Also dürfen die einen erst ab 22.00 Uhr heimschicken?
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DasMurmeltier
- Neu an Board
- Beiträge: 1
- Registriert: 04.10.2009
- Name: Tim
Hallo Leute..
Ich wurde nun auf diesen Theread verwiesen.
Meine erste Frage hat sich somit erledigt, ob mein kleiner Bruder mitdarf..
Nun meine 2te Frage:
Werden denn Kontrollen im Park gemacht?
Also Alterskontrollen?
Ich bin zwar 16, sehe aber noch wie 14 aus.. -.-
Dürfen die eigentlich jemanden heimschicken, der noch nicht 16 ist und kein elternteil dabei hat?
Gruß
Ich wurde nun auf diesen Theread verwiesen.
Meine erste Frage hat sich somit erledigt, ob mein kleiner Bruder mitdarf..
Nun meine 2te Frage:
Werden denn Kontrollen im Park gemacht?
Also Alterskontrollen?
Ich bin zwar 16, sehe aber noch wie 14 aus.. -.-
Dürfen die eigentlich jemanden heimschicken, der noch nicht 16 ist und kein elternteil dabei hat?
Gruß
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DaJonny
- Board-User
- Beiträge: 63
- Registriert: 14.04.2009
- Name: Jonas
- Wohnort: Emmendingen
Soo..
was wäre jetzt wenn 2 Elternteile noch mitgehen würden?
Bei einer gruppe, bestehend aus 4 Jugendlichen?
Gäbe es dann immer noch Probleme?
was wäre jetzt wenn 2 Elternteile noch mitgehen würden?
Bei einer gruppe, bestehend aus 4 Jugendlichen?
Gäbe es dann immer noch Probleme?
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SuperSucher
- Board-Urgestein
- Beiträge: 2467
- Registriert: 21.12.2004
- Name: Stefan
- Wohnort: sehr oft Walterloo Station ;-)
Sicher nicht, theoretisch würde schon eine Person ausreichen, die mit einem Schreiben bevollmächtigt wird, an dem Abend die Aufsicht zu übernehmen.
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DarkUser089
- Board-Stammgast
- Beiträge: 555
- Registriert: 22.05.2005
- Wohnort: Visp - Schweiz
Also kann der Vater meines Cousins nen schreiben an mir übergeben damit ich bevollmächtigt werde an dem Abend die Aufsicht zu übernehmen? xDSuperSucher hat geschrieben:Sicher nicht, theoretisch würde schon eine Person ausreichen, die mit einem Schreiben bevollmächtigt wird, an dem Abend die Aufsicht zu übernehmen.
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SuperSucher
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- Registriert: 21.12.2004
- Name: Stefan
- Wohnort: sehr oft Walterloo Station ;-)
Unter http://www.partyzettel.de/partyzettel.pdf gibts ein Vordruck-Formular (Erziehungsbeauftragung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz) zum ausdrucken, mit dem die Eltern den Erziehungsauftrag an eine hierin Namentlich genannten Person übertragen können.
Ob das ganze allerdings überhaupt nötig ist und inwieweit der Park ein solches Formular anerkennt, liegt allerdings alleine im Ermessen des Parks bzw. des Ordnungsdiensts. Ein solches ausgefülltes Formular stellt keinen Rechtsanspruch da.
Ob das ganze allerdings überhaupt nötig ist und inwieweit der Park ein solches Formular anerkennt, liegt allerdings alleine im Ermessen des Parks bzw. des Ordnungsdiensts. Ein solches ausgefülltes Formular stellt keinen Rechtsanspruch da.