Park- und Parkierungsordnung für Besucher im Europa-Park...

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Mel.C
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Beitrag Park- und Parkierungsordnung für Besucher im Europa-Park... »

(mit nicht ernst gemeinten Kommentaren) :D


Herzlich willkommen im Europa-Park
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Weiter bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln unserer Park- und Parkierungsordnung, die Geschäftsgrundlage im Rahmen Ihrer Benutzung des Europa-Parks sind, genau zu beachten, um dadurch Missstimmigkeiten auszuschließen.

1. Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkfläche ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch der Verkehr behindert wird, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
(Oh, oh d. h. sämtliche Fahrzeuge von weiblichen Verkehrsteilnehmern werden also abgeschleppt…)
Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkraum (Parkplatz), nicht aber für die Bewachung des Fahrzeugs, erhoben. Achten Sie bitte daher bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände
sichtbar im Auto zurücklassen. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Fahrzeug zurückzulassen.
Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Der Ausschluss der Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige des Europa-Parks verursacht werden
(Ups… was bring die angehörigen des Europa-Parks dazu die unschuldigen Autos zu beschädigen?).
Schadenersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parks unserem Personal melden
(aber bitte ganz, ganz vorsichtig, denn sonst beschädigt das Personal evtl. das Auto!)
, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.
Als Dankeschön für Ihren Besuch und als Erinnerung an diesen Tag wird Ihnen während Ihres Aufenthalts eine Plakette unseres Parks mit aller Sorgfalt an die Heckscheibe befestigt
(Na klasse!).
Falls Sie diese Plakette wider Erwarten
(klar, wer will nicht überall wo er hingefahren ist einen Aufkleber auf die Heckscheibe bekommen…)
nicht befestigt haben möchten, legen Sie bitte deutlich sichtbar im Heckbereich auf der hinteren Hutablage eine Notiz nieder (
Tja, Pech für alle, die z. B. Tönungsfolien angebracht haben).
Finden wir ein solches Zeichen nicht
vor, gehen wir davon aus, dass Sie sich mit dem Abstellen Ihres Fahrzeugs auf unserem Parkplatz damit einverstanden erklären, dass eine solche Plakette angebracht wird. Falls Sie mit dem Aufkleben nicht einverstanden waren und für uns dies nicht erkennbar war, sind wir bereit, vor Ort den Aufkleber vor Verlassen des Parks zu entfernen.

2. Eintrittskarte
Das Gelände des Europa-Parks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tageseintrittskarten sind nur am Tages des
Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
a) Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Zu Show-Vorführungen, Fahrgeschäften
(Schade, so ein Pudel der an der Leine hinter dem Silverstar hergezogen wird, wäre bestimmt „lustig“)
und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
(Also, Elefanten, Tiger, Hamster , Würgeschlangen usw. bleiben gefälligst zuhause!)
b) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Bei Benutzen
sämtlicher Attraktionen ist das Rauchen verboten.
c) Besucher dürfen den Weg und Plätze nicht verlassen.
d) Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
(Jeder der so etwas „versehentlich“ mit sich führt, meldet sich bitte umgehend beim Personal)
e) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse
(und im Interesse des Autos)
Folge zu leisten.
f) Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Kofferradios und Kassettenrecorder
(Ach so… dann sind also CD und MP3 Geräte erlaubt?)
ist untersagt.
g) Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich.
(Aber alles was unterhalb des Bauchnabels liegt, muss nicht zwingend bedeckt werden)
4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark
Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung
(Also nicht mit nach Hause nehmen bitte!).
Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Bedienungspersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Bedienungspersonals missachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange "vorzudrängeln"
(Wieso Schlange, die dürfen doch gar nicht in den Park!)
.
Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitung oder durch mutwillige Beschädigung bestehen.
Bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse
(wie jetzt aktuell z. B. durch e.on!)
und einem hierdurch bedingten Ausfall von Einrichtungen und Attraktionen kann eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt entrichteten Entgelts nicht verlangt werden.
Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Einrichtungen und Attraktionen einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht, auch nicht
teilweise
(nein, auch nicht ein bisschen!)
5. Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. Das Benutzen der Spielgeräte für Erwachsene ist untersagt.
(Ach ja, wer kann schon wirklich von sich selber behaupten er wäre nun Erwachsen.)
6. Aufsichtspflicht
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

7. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind
(also vor dem Personal gruselt es mir so langsam…)
, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Gefahren für Leben und Gesundheit.

8. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme
besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parks erfolgt.
(Wenn also jemand aus einer der Bahnen „fällt“ bitte auf jeden Fall vor dem Verlassen des Parkgeländes melden!)
9. Werbung und Anbieten von Ware und Leistungen
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren
und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung
gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen.
Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und
Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und
Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher
Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.
(Also! Aufpassen mit den Angedachten EP-Board Shirts!)
10. Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke
Im Europa-Park werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche/ Attraktionen werden
soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.
(Außer ihr seit völlig unansehnlich, dann braucht ihr euch keine Gedanken machen, diese Bilder werden entweder aussortiert oder ihr werden für ein Maskottchen gehalten.)
11. Hausrecht
Der Freizeitpark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, zu verweisen.
(Jawohl! Und Ihre Autos werden vom Parkpersonal beschädigt und den Personen werden Schäden zugeführt)
Ich bin kein schlechter Mensch, ich spreche die die Dinge nur immer offen und ehrlich an.

Moritz
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Beitrag »

Wirklich eine sehr lustige Herausarbeitung der Parkordnung :lol:
So genau habe ich die noch gar nicht gelesen wie eben :P ...

Besonderst das mit dem EP-BOARD FAN SHIRT :wink:
(Wie gesagt nicht ernst nehmen :roll: )
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Cat

Beitrag Re: Park- und Parkierungsordnung für Besucher im Europa-Park »

g) Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich.


Damit iss gemeint... das die Damen nicht "oben ohne" fahren
sollen... was aber denoch manche tun :wink: :!:

DragonMarty
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Beitrag »

Ich hoffe auch, dass das mit Erwachsenen und Spielplätzen nicht allzu ernst genommen wird. Die Rollenrutsche ist schon was tolles. :lol:

Yves

mueschl

Beitrag Re: Park- und Parkierungsordnung für Besucher im Europa-Park »

Cat hat geschrieben: Damit iss gemeint... das die Damen nicht "oben ohne" fahren
sollen... was aber denoch manche tun :wink: :!:
Das nächste Mal muss ich mich wohl genauer umschauen. :lol:

Toll gemacht, Mel.C!

JeJo
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Beitrag Re: Park- und Parkierungsordnung für Besucher im Europa-Park »

mueschl hat geschrieben:
Cat hat geschrieben: Damit iss gemeint... das die Damen nicht "oben ohne" fahren
sollen... was aber denoch manche tun :wink: :!:
Das nächste Mal muss ich mich wohl genauer umschauen. :lol:
Aber wohl eher im Sommer! :lol:

Durch das was Cat vor kurzem geschrieben hat, fällt mir noch eine Regel ein:


12. Schwimmen

Man sollte nicht im Gewässer der Atlantica und der Poseidon schwimmen! Dies sind keine Schwimmbecken :idea:
Old 99 ist nicht nur eine Attraktion. Old 99 ist ein ganze Lebenseinstellung.

Cat

Beitrag Re: Park- und Parkierungsordnung für Besucher im Europa-Park »

mueschl hat geschrieben:
Cat hat geschrieben: Damit iss gemeint... das die Damen nicht "oben ohne" fahren
sollen... was aber denoch manche tun :wink: :!:
Das nächste Mal muss ich mich wohl genauer umschauen. :lol:

Toll gemacht, Mel.C!
Mueschl..... dafür bist du noch ein bisschen jung.... oder? :wink: