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Achterbahn Betriebs-Lizenz?

Verfasst: Di 31. Jan 2017, 21:39
von Spyder1983
Hallo liebe EP-Board-Gemeinde,

ein Arbeitskollege von mir, kam heute mit einer Frage auf mich zu, die ich nicht wirklich sicher beantworten konnte.
Vielleicht haben wir unter unseren Usern ja den ein oder anderen Schausteller oder sogar Freizeitpark-Besitzer und der mir diese Frage auch beantworten kann? (Mitlesende Mitarbeiter vom Europa-Park dürfen sich natürlich auch sehr gerne beteiligen. :lol: )

Braucht man zum Betrieb einer Achterbahn eine spezielle Lizenz?
Oder könnte sich Jedermann - entsprechende Liquidität und Platz vorausgesetzt - eine Achterbahn aufstellen und betreiben?

So etwas wie Baugenehmigungen und ob man ein angemeldetes Gewerbe hat, meine ich jetzt nicht. Das ist klar das man das brauch.
Und auch, dass die ganze Anlage vom TÜV abgenommen und freigegeben sein muss, weiß ich auch.

Um es mal mit einem einfachen Beispiel zu erklären:
Ein Malergeschäft könnte quasi jeder aufmachen. Für eine Bar bräuchte man allerdings eine Schanklizenz, die man ja extra erwerben muss.
Gibt es ein Äquivalent zu dieser Schanklizenz für Achterbahnen?


Meine Antwort dem Kollegen gegenüber war übrigens, dass meine keine Lizenz braucht.
Aber da ich da nicht 100%ig sicher bin, dachte ich, ich frag einfach mal nach.

Diskussionen hierzu sind natürlich auch gerne willkommen, denn es interessiert mich auch, wie ihr darüber denkt.

Viele Grüße und vielen Dank schon mal für eure Hilfe,

euer Steve