Ot: Behindert in Freizeitparks

All das, was nichts mit dem Europa-Park zu tun hat.
MuellerLukas
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Beitrag Ot: Behindert in Freizeitparks »

Moin,

Bei mir läuft jetzt dann ein Antrag wegen Gdb 50 aka schwerbehinderung.
Mich betrifft das nur geistig.
Wie läuft sowas dann im Park ab? Für den Tüv zählen ja nur körperliche Behinderungen/Einschränkungen, oder?

Viele Grüße,
Lukas
Zuletzt geändert von mps am So 12. Jun 2016, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thema verschoben

bigboss1990
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Beitrag Re: Ot: Behindert in Freizeitparks »

Hallo Lukas,

mein Bruder ist Autist und wir haben deswegen bisher bei keiner Bahn im EP Probleme gehabt.

Problematisch kann es wohl bei körperlichen Behinderungen werden. Als Beispiele fallen mir z.B. ein, dass die Attraktion bzw. der Warte-/Einstiegbereich vielleicht nicht barrierefrei ist oder wenn bestimmte Gliedmaßen fehlen (z.B. beim Silver Star, wo der Bügel bei einem fehlenden Bein nicht wie gewünscht funktionieren könnte).
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Susu
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Beitrag Re: Ot: Behindert in Freizeitparks »

Die Tüv-Beschränkungen beinhalten beispielsweise auch Erkrankungen wie Epilepsie.

Selbst sollte man sich vernünftig einschätzen etwa bei Schizophrenie oder Psychosen.



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MuellerLukas
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Beitrag Re: Ot: Behindert in Freizeitparks »

Hallo ihr beiden, danke für die Info.
Körperlich Einschränkung o.Ä. liegt hier nicht vor.
Bei Epilepsie macht das natürlich Sinn.
Wenn als Autist keine Probleme bestehen bin ich aber guter Dinge. :)
Steht so ein Prüfkatalog denn zur freien Verfügung?

Oskar
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Beitrag Re: Ot: Behindert in Freizeitparks »

Hier kannst du die offiziellen Sicherheitsrichtlinien des Parks nachlesen. Ich konnte nur eine Aussage zu körperlicher Behinderung finden, nichts anderes. Aber wie Susu bereits sagte, gibt es an einigen wenigen Attraktionen weitere Einschränkungen, wenn dort beispielsweise starkes Blitzlicht eingesetzt wird. Ich hoffe, dass du alles problemlos fahren kannst!

MfG Oskar
Euroba Bark - eifach symbadisch

MuellerLukas
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Beitrag Re: Ot: Behindert in Freizeitparks »

Ich werde mal einfach eine Mail hinschreiben. Da mit Epilepsie, Verkrampfungen, Flashbacks wohl keine Probleme zu erwarten sind stimmt mich das schonmal gut. Danke euch.

Susu
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Beitrag Re: Ot: Behindert in Freizeitparks »

Nun, ich weiß nicht, wie du es sonst handhabst und wie empfindlich du bist. Aber auch wenn nicht speziell in den Richtlinien davor gewarnt wird, sollte man sich selbst gut kennen, ob es geht oder nicht. Es gibt in einigen Fahrgeschäften Fotoanlagrn mit Blitz. Beinempfindlichen Personen reicht dies um einen Anfall auszulösen. Seitens des Parks wird da aber nicht explizit hingewiesen. Jeder der Einschränkungrn hat, muss selbstbabschätzen ib es geht oder nicht. Der Park kann nicht vor allen Eventualitäten warnen wie z.B. Diese Anlage bremst am Ende stark. Bei Personrn mit künstlichem Darmausgang könnte dies zum platzen des Stuhlbeutels führen, wenn dieser an den Haltebügel gepresst wird. Bitte beachten sie ferner, dass bei Duabetikern, welche eine Insulinpumpe tragen, die Kanüle brechen kann, wenn sie ungünstig eingeklemmt wird......Menschen mit posttraumatischen Beladtungsstörungen sollten sich im klaren sein, dass es in Piraten von Batavia Brandszenen gibt. Sollte ihre Belastungsstörung im Zusammenhang mit Feuer stehen, kann die Fahrt auf dieser Attraktion einen Flashback auslösen.... Jetzt mal übertrieben dargestellt.

Ich hoffe, du verstehst, was ich meine! [emoji2]


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